Heilmittelverordnungen
Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der podologischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Ernährungstherapie.
Muster_Heilmittelverordnung_Nagelkorrekurtspange
Nagelkorrekturspange

Diagnosegruppe:: UI 1 mit 8 Behandlungseinheiten
für den Eingewachsenen Zehennagel im Stadium 1
Muster Heilmittelverordnung Nagelkorrekturspange
Nagelkorrekturspange

Diagnosegruppe: UI 2 mit 4 Behandlungseinheiten
für den Eingewachsenen Zehennagel im Stadium 2 & 3
Podologische Behandlung

Diagnosegruppe: DFC, NFC oder QFC mit 3-6 Behandlungseinheiten
z.B. für Patienten mit einem Diabetischen Fußsyndrom, Nervenschäden am Fuß oder einem Querschnittssyndrom
Bundesanzeiger
Herausgeber vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Nagelkorrekturspange
Podologische Behandlung
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